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Verpflichtende Abgabe einer TCM/PTCM verschiebt sich auf 2024

Übermittlung der Zugzusammensetzung an den Netzbetreiber

Verplfichtende Abgabe einer TCM verschiebt sich auf 2024Mit der Verschiebung der verpflichtenden Abgabe einer TCM/PTCM haben Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) einen Aufschub erhalten. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema finden Sie nachfolgend.

Was ist die TCM/PTCM?

Mit der Übermittlung der Train Composition Message (TCM) bzw. Passenger Train Composition Message (PTCM) werden EVU zukünftig dazu verpflichtet, dem Netzbetreiber (Eisenbahninfrastrukturunternehmen, kurz EIU) Informationen zur aktuellen Zugzusammensetzung für die Disposition zu übersenden. Die Übermittlung der Zuginhaltsdaten erfolgt dabei auf Basis der Zugnummer und muss von allen Akteuren im europäischen Bahnmarkt sowohl für den Güter- als auch für den Personenverkehr eingeführt werden.

Die Meldungsinhalte und -formate müssen dabei den Vorschriften der EU-Verordnung 2021/541 TAF TSI (Technical Specification for Interoperability – Telematics Applications for Freight) bzw. TAP TSI (Telematics Applications for Passenger Services) entsprechen.


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Wann muss der Versand der Meldung erfolgen?

Mit der verpflichtenden Übermittlung der TCM/PTCM müssen EVU zu den nachfolgenden Zeitpunkten eine Meldung versenden:

  • Vor Abfahrt des Zuges, sobald die endgültigen Zuginhaltsdaten vorliegen.
  • Bei Änderungen der Zuginhaltsdaten auf dem Laufweg des Zuges vor der Weiterfahrt mit der geänderten Zusammensetzung.

Dabei ist für jeden gültigen Abschnitt einer Zugbildung eine eigene TCM zu übermitteln.

Ab wann gilt die verpflichtende Abgabe?

Zunächst war die verpflichtende Abgabe der TCM ab Dezember 2022 geplant. Durch eine Verzögerung der Inbetriebnahme hierfür benötigter Systeme, wurde die verpflichtende Abgabe aktuell auf Dezember 2024 (d.h. zum Netzfahrplan 2025) verschoben.

Eine freiwillige Übermittlung der TCM/PTCM an den Netzbetreiber (EIU) ist für die EVU jedoch bereits ab September 2023 möglich.

Fazit

Die Abgabe der TCM wird auf kurze oder lange Sicht eine Verpflichtung für jedes EVU. Je eher Sie damit anfangen, desto besser. zedas®cargo hat die automatische Übermittlung der TCM bereits in seiner Standardsoftware integriert, sodass unsere Kunden schon jetzt bestens für die verpflichtende Abgabe gerüstet sind und keinerlei zusätzliche Aufwände entstehen.


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Quellen/Mehr Informationen: